Prüfung bestanden! Jetzt darf gefunkt werden

Sabrina Theemann, Niklas Drexhage und Helge Suhr haben erfolgreich die Prüfung für das Flugfunkzeugnis BZF II bestanden.

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt.Die erforderliche Art der benötigten Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Es wird unterschieden nach Beschränkt Gültige- und Allgemeine Flugfunkzeugnisse.

BZF II – Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln

BZF I – Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln

BZF E – Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln

AZF – Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

AZF E – Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.