RMZ (Radio Mandatory Zones) – Kiel-Holtenau ist dabei!

Der Flugplatz Kiel Holtenau liegt jetzt im Luftraum „RMZ“!

Auszug aus einem Infoblatt des DULV:

„RMZ bezeichnet einen unkontrollierten Luftraum (GND – 1000 ft AGL). Vor dem Einflug ist Funkverbindung mit dem Platz aufnehmen und dauernde Hörbereitschaft aufrecht zu halten. Der Luftraum E wird über der RMZ auf 1000 ft AGL abgesenkt.

Da aber bei Überlandflügen sowieso eine Höhe von 600 m (2000 ft) AGL einzuhalten ist (derzeitige nationale Regelung und Entwurf der neuen LuftVO, § 18) ist diese Regelung nur von Belang, wenn wir auf diesem Platz landen wollen – und dann müssen wir uns sowieso über Funk anmelden.“

Eine weitere Beschreibung ist auf folgender Webseite zu finden:
http://www.luftfahrtwelt.de/themen/uebersicht/sonstigese/infuehrung-von-radio-mandatory-zones-rmz.html

Weitere Informationen bei der Deutschen Flugsicherung:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/SERA/