Prüfung bestanden! Jetzt darf gefunkt werden

9. Februar 2024

Sabrina Theemann, Niklas Drexhage und Helge Suhr haben erfolgreich die Prüfung für das Flugfunkzeugnis BZF II bestanden.

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt.Die erforderliche Art der benötigten Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Es wird unterschieden nach Beschränkt Gültige- und Allgemeine Flugfunkzeugnisse.

BZF II - Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln

BZF I - Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln

BZF E - Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln

AZF - Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

AZF E - Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Zurück zur Übersicht