Gebiet mit Flugbeschränkungen Juist

 

In dem Gebiet „Juist“ finden im Rahmen des Forschungsprojekts „Paketkopter zur Notfall- und Eilversorgung der Nordseeinsel Juist“ Flüge von unbemannten Luftfahrtsystemen statt.

Aus diesem Grund sind alle anderen Flüge in dem Gebiet „Juist“ untersagt.

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge und Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk beim zuständigen Fluginformationsdienst gestellt werden.

Grundsätzlich kann das Gebiet „Juist“ im Zeitraum vom 01.09.2014-30.03.2015 aktiviert werden.

Die tatsächliche Aktivierung des Gebietes wird spätestens am Vortag der Aktivierung durch NOTAM bekanntgegeben.

Dateien (direkt von der Seite des DAeC):

ED-R Juist
Gebiet mit Flugbeschränkungen Juist