Militärische Sicherheitsbereiche

Fluginformationsdienst innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche

Gemäß § 30 (2) LuftVG sind militärische Flugplätze der Bundeswehr für die Durchführung der örtlich begrenzten militärischen Flugsicherung zuständig.
 

Hierzu wurden:

– militärische Kontrollzonen (Luftraum D CTR; kontrolliert durch den jeweiligen „Turm“)

– und militärischen Zuständigkeitsbereiche (Luftraum G und E; überwacht durch die jeweilige „Radar“-Anflugkontrollstelle mittels Primär- und Sekundärradarantennen) eingerichtet.
 

Diese Lufträume und die dazugehörigen Frequenzen wurden mittels AIC 02/08 und AIC 03/09 im Luftfahrthandbuch Deutschland VFR (AIP VFR) veröffentlicht.

Folgende Regeln gelten hierbei:
 

1. Aktiviert werden diese Lufträume mit Öffnung des Militärflugplatzes.

– Mon-Thu 0700 (0600) – 1600 (1500)

– Fri 0700 (0600) – 1100 (1000)

– sie können nach Maßgabe der militärischen Dienststelle auch länger oder kürzer sein.

2. Bei Aktivierung sind grundsätzlich die Flugsicherungsdienststellen der Bundeswehr für Flugverkehrskontrolle (ATC) und Fluginformationsdienst (FIS) zuständig

3. Das Funkrufzeichen der Kontrollstellen setzt sich aus dem Namen des Flugplatzes und der jeweiligen Dienststelle zusammen; z. B.: „Schleswig Turm“ und „Schleswig Radar“

4. Die Dienste werden ALLEN zivilen und militärischen Luftraumnutzern in DEUTSCHER und in ENGLISCHER Sprache angeboten, um somit alle Luftraumnutzer mit Informationen aus einer Hand zu versorgen.

5. Bei Deaktivierung der militärischen Zuständigkeitsbereiche werden die Dienste im noch notwendigen Umfang durch die Kontrollzentralen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wahrgenommen

(Langen Information: 125.100 MHz; Bremen Radar: 120.225 MHz)

In der Kontrollzone Schleswig ist „Schleswig Turm“ unter folgenden Frequenzen zu erreichen:

– 122.100 MHz

– 135.155 MHz

Im Zuständigkeitsbereich Schleswig ist „Schleswig Radar“ unter folgenden Frequenzen zu erreichen:

– 118.550 MHz

– 123.300 MHz

Die lateralen und vertikalen Ausdehnungen der militärische Kontrollzone Schleswig und des Zuständigkeitsbereiches von Schleswig Radar sind der Karte in der PDF zum Download zu entnehmen.


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