Einrichtung zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet – Eutin

Für verschiedene Zeiträume vom 21.04.-03.06.2015 wird ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet „Eutin“ eingerichtet.

Das Beschränkungsgebiet erstreckt sich von GND bis 2.500 ft GND und dient der Durchführung von militärischen Übungsflügen mit unbemannten Luftfahrzeugen.

Wir bitte um strikte Einhaltung der Beschränkungen gem. NfL I 434/2015.

Weiter Infos unter: http://www.daec.de/fachbereiche/luftraum-flugbetrieb/news-details/item/einrichtung-zeitweiliges-flugbeschraenkungsgebiet-1/