Sprechfunk- Prüfung bestanden

Auch Björn Horst hat die Sprech-, Navigations- und Flugfunkdienstberechtigung (BZF-Prüfung), dank der guten Ausbildung von Luis, im ersten Anlauf bestanden. Jetzt darf er als Ultraleichtflugschüler ganz legal  Bodenfunkstellen oder Luftfunkstellen (so die amtliche Bezeichnung für Funkgeräte) betreiben.

Herzlichen Glückwunsch!