30.01.2010, Udo Weißflog
Fluginformationsdienst innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche
Gemäß § 30 (2) LuftVG sind militärische Flugplätze der Bundeswehr für die Durchführung der örtlich begrenzten militärischen Flugsicherung zuständig.
Hierzu wurden:
- militärische Kontrollzonen (Luftraum D CTR; kontrolliert durch den jeweiligen „Turm“)
- und militärischen Zuständigkeitsbereiche (Luftraum G und E; überwacht durch die jeweilige „Radar“-Anflugkontrollstelle mittels Primär- und Sekundärradarantennen) eingerichtet.
Diese Lufträume und die dazugehörigen Frequenzen wurden mittels AIC 02/08 und AIC 03/09 im Luftfahrthandbuch Deutschland VFR (AIP VFR) veröffentlicht.
Folgende Regeln gelten hierbei:
1. Aktiviert werden diese Lufträume mit Öffnung des Militärflugplatzes.
- Mon-Thu 0700 (0600) – 1600 (1500)
- Fri 0700 (0600) – 1100 (1000)
- sie können nach Maßgabe der militärischen Dienststelle auch länger oder kürzer sein.
2. Bei Aktivierung sind grundsätzlich die Flugsicherungsdienststellen der Bundeswehr für Flugverkehrskontrolle (ATC) und Fluginformationsdienst (FIS) zuständig
3. Das Funkrufzeichen der Kontrollstellen setzt sich aus dem Namen des Flugplatzes und der jeweiligen Dienststelle zusammen; z. B.: „Schleswig Turm“ und „Schleswig Radar“
4. Die Dienste werden ALLEN zivilen und militärischen Luftraumnutzern in DEUTSCHER und in ENGLISCHER Sprache angeboten, um somit alle Luftraumnutzer mit Informationen aus einer Hand zu versorgen.
5. Bei Deaktivierung der militärischen Zuständigkeitsbereiche werden die Dienste im noch notwendigen Umfang durch die Kontrollzentralen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wahrgenommen
(Bremen Information: 125.100 MHz; Bremen Radar: 120.225 MHz)
In der Kontrollzone Schleswig ist „Schleswig Turm“ unter folgenden Frequenzen zu erreichen:
- 122.100 MHz
- 135.150 MHz
Im Zuständigkeitsbereich Schleswig ist „Schleswig Radar“ unter folgenden Frequenzen zu erreichen:
- 118.550 MHz
- 123.300 MHz
Die lateralen und vertikalen Ausdehnungen der militärische Kontrollzone Schleswig und des Zuständigkeitsbereiches von Schleswig Radar sind der Karte in der PDF zum Download zu entnehmen.
PDF-Datei zum Download: Rechte Maustaste und "Datei/Ziel speichern unter" wählen.
Oder per Doppelklick die Datei öffnen.
23.01.2010, Udo Weißflog
Unterschiede zwischen Fluginformationsdienst (FIS) und durch Radar unterstütztem Fluginformationsdienst (RAFIS)
Und welche Vorteile habe ich vom RAFIS als Luftraumnutzer?
Doch zuerst einmal eine Kurzbeschreibung:
- FIS - Fluginformationsdienst
(angeboten durch Stellen des Fluginformationsdienstes der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH; z. B. „Bremen Information“)
- RAFIS – Radar unterstützter Fluginformationsdienst
(angeboten durch militärische Radaranflugkontrollstellen der Bundeswehr; z. B. „Schleswig Radar“)
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
von FIS (Flight Information Service) und RAFIS (Radar Assisted Flight Information Service) in der Gegenüberstellung:
Gemeinsamkeiten
- Erteilung von Informationen, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung nützlich sind
- Weitergabe aller einschlägigen Daten und Informationen über den eigenen Zuständigkeitsbereich
- Aufzeichnung von Standortmeldungen von VFR-Flügen
- Einleitung geeigneter Maßnahmen, wenn die sichere Durchführung eines Fluges zweifelhaft erscheint
(gleichzeitig möglichst rasche Information des Wachleiters)
Unterschiede
| RAFIS (Schleswig Radar) | FIS (Fluginformation Bremen) |
| Flüge, die RAFIS erbitten, sind zu identifizieren und die Identifikation ist aufrechtzuerhalten. D. h.: der Lotse muss wissen, welches Radarziel welche Maschine darstellt. |
Keine Verpflichtung hierfür, auch wenn Transpondercodes vergeben werden. Es kann sein, dass die Maschine unterhalb der Radarabdeckung fliegt! |
|
Verkehrsinformationen sind zu erteilen, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes entstehen könnte. |
Nicht möglich, wenn der FIS-Lotse nicht weiß, welches Ziel welche Maschine darstellt! |
|
AusweichEMPFEHLUNGEN sind zu erteilen, wenn der Pilot den gemeldeten Verkehr nicht in Sicht hat. |
Nicht möglich, wenn der FIS-Lotse nicht weiß, welches Ziel welche Maschine darstellt! |
|
Auf Anforderung des Piloten ist: |
Nicht möglich, wenn der FIS-Lotse nicht weiß, welches Ziel welche Maschine darstellt! |
Welche Vorteile bietet mir RAFIS?
Welche sicherheitsrelevanten Vorteile die RAFIS für mich als Teilnehmer der allgemeinen Luftfahrt bzw. VFR-Sportflieger hat, beantwortet eindeutig die PowerPoint®-Präsentation:
Reaktionszeiten bei Annäherung zweier LFZ (Bitte per click to click bis zum Ende der Bildschirmpräsentation)
Was muss ich bei der Anfrage für RAFIS beachten,
was kommt auf mich zu?
Für die Bereitstellung von Radar unterstütztem Fluginformationsdienst (RAFIS) gelten folgenden Regeln:
1. Flugverkehrskontrolle hat Vorrang vor RAFIS
2. RAFIS umfasst alle Tätigkeiten des allgemeinen Fluginformationsdienstes
3. Dem Piloten werden Beginn und Ende des RAFIS mitgeteilt
4. Es wird dem Piloten der Gruppencode der militärischen Radarstelle zugewiesen in Verbindung mit der Ziffer 7 an der letzten Stelle (Bsp.: „Squawk 4237“)
5. Bei Flughöhen unterhalb der Radarabdeckung ist nur noch allgemeiner Fluginformationsdienst möglich. Der Pilot wird aber darauf hingewiesen, dass das Radarziel nicht mehr sichtbar ist! (UW)
PDF-Datei (248KB) zum Download: Rechte Maustaste auf die Grafik und "Datei/Ziel speichern unter" wählen.
Neue Frequenz für Schleswig Radar!
Der militärischen Anflugkontrollstelle "Schleswig Radar" des Militärflugplatzes Schleswig-Jagel wurde eine neue Frequenz für die Durchführung des Fluginformationsdienstes in ihrem Zuständigkeitsbereich zugewiesen: 118.550 MHz. Die bisherige Frequenz 123.300 MHz wird weiterhin mitgehört.
22.01.2010 (UW)



