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Ultraleicht-Ausbildung beim AeC Kropp

Zum Fliegen eines UL-Flugzeuges benötigt man eine Lizenz - den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer (SPL, Sport Pilot Licence). Die Ausbildung kann mit dem 16. Lebensjahr begonnen und die Lizenz mit dem 17. Lebensjahr erworben werden.

Grundlage der Ausbildung ist die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV).
In ihr werden die Voraussetzungen für den Erhalt sowie die Verlängerung von Berechtigungen zum Führen von Ultraleichtflugzeugen geregelt.

In der Theorieausbildung werden ca. 80 Stunden gefordert für die Bereiche: Technik, pyrotechnische Einweisung, Navigation, Meteorologie, Flugfunk, Verhalten in besonderen Fällen und Luftrecht.
Die Theorieausbildung findet bei uns immer in den Wintermonaten statt. Ein Funksprechlehrgang (BZF), der mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der Telekom endet, vervollständigt die Ausbildung.

In der Praxisausbildung sind mindestens 30 Flugstunden für aerodynamisch und 25 Flugstunden für gewichtskraftgesteuerte UL mit Starts und Landungen an verschiedenen Flugplätzen vorgeschrieben.
Zum Erwerb der Lizenz gehören außerdem mindestens 2 Überlandflüge mit Zwischenlandung.


Voraussetzungen zum Erhalt der Lizenz sind u. a.:

 

• Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
• Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder  Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
• Erklärung über schwebende Strafverfahren
• Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
• Kopie des Personalausweises oder Passes

 

 

Alle jeweils aktuellen Formulare zur Ausbildung bieten die Verbände an:

www.dulv.de

www.daec.de

 

 

Mitgliedsbeiträge und Kosten >>>